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Förderung der Riester-Rente
Die staatliche Förderung von Riester-Verträgen findet durch das Gewähren von Zulagen und von Steuervorteilen statt. So kann man als Riester-Versicherter die Grundzulage von 175 Euro pro Jahr und die jährliche Kinderzulage von 185 Euro pro Kind, das vor 2008 geboren ist, erhalten. Ist das Kind 2008 oder später geboren, beträgt die jährliche Kinderzulage sogar 300 Euro. Es lassen sich 2.100 Euro jährlich als Sonderausgaben bei der Einkommensteuererklärung geltend machen. Dabei prüft das Finanzamt, welche Variante günstiger für den Versicherten ist, die Zulage oder der Sonderausgabenabzug. Wenn die steuerliche Absetzbarkeit über dem Zulagenanspruch liegt, kann sich neben den festzusetzenden Zulagen noch eine Steuerersparnis ergeben.
Unter 25-jährige erhalten zusätzlich 200 Euro
Eine einmalige Sonderzulage von 200 Euro bekommt derjenige, der zum ersten Januar des Jahres, in welchem der Riester-Vertrag abgeschlossen wird, das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Der prozentuale Anteil der staatlichen Förderung am Sparaufkommen eines Riester-Vertragsinhabers beträgt ungefähr dreißig bis über neunzig Prozent. Dies hängt vom Einkommen und der Anzahl der Kinder ab. Generell haben Menschen mit niedrigerem Einkommen und mehr Kindern einen höheren prozentualen Förder-Anteil am Sparaufkommen für den Riester-Vertrag.