Die besten Tarife für Krankenzusatzversicherungen – Kostenloser Preisvergleich – Zahnzusatzversicherung
Hohe Zahnarzterstattung
In den zurückliegenden Jahren gab es wiederholt Gesundheitsreformen, die dazu geführt haben, dass für die gesetzlich Krankenversicherten bei zahnärztlichen Behandlungen und der Versorgung mit hochwertigen Zahnersatzlösungen wie Kronen, Brücken, Implantaten und Inlays die zu zahlenden Selbstbeteiligungen nach und nach gestiegen sind. Zu welcher konkreten Behandlung sich der Patient auch entschließt, die gesetzlichen Krankenkassen leisten nur noch einen an den jeweils erhobenen Befund angelehnten und festgelegten Zuschuss. Dieser Zuschuss ist gleich, egal ob der Patient nur eine funktionelle oder aber eine wesentlich teurere, hochästhetische Lösung möchte.
Je nach Ihrem gewählten Zahnzusatztarif können Sie den oftmals sehr teuren Eigenanteil bei größeren Zahnbehandlungen zum Teil oder in Gänze versichern. Hochwertige Zahnersatzkomponenten aus teuren Materialien, wie es bei Keramikinlays, Implantaten und Brücken der Fall ist, bekommen Sie so bezahlt. Genau wie etwaige kieferorthopädische Maßnahmen der Kiefer- oder Zahnregulierung, die auch in den Versicherungsschutz mit hineingenommen werden können. Nicht jede Versicherungsgesellschaft, die Zusatzprivatversicherungen vorhält, bietet den Zahnzusatztarif separat an; mitunter ist dieser nur in Kombination mit Tarifen für ambulante und stationäre Behandlungen erhältlich. Es gibt jedoch auch eine Reihe von Versicherern, die separate Zahnzusatztarife im Angebot haben.
Keine Kostenübernahme bei bereits begonnener Maßnahme
Beabsichtigt der Antragsteller, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, muss er damit rechnen, dass das Versicherungsunternehmen von ihm eine vorherige zahnärztliche Untersuchung erwartet. Wenn sich dabei zum Beispiel herausstellt, dass Zähne fehlen, sollte man einen Zuschlag zum Beitrag einkalkulieren. Ist zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits eine zahnärztliche Behandlung zur Versorgung mit Zahnersatz im Gange, so werden diese Kosten nicht mit in den Versicherungsschutz aufgenommen. Regelmäßig ist es so, dass eine Wartezeit von acht Monaten eingehalten werden muss, damit der Versicherer Erstattungsleistungen erbringt.