Die besten Tarife für Riester Renten – Kostenloser Preisvergleich – Arbeitslosigkeit
Riester-Vertrag bleibt auch bei Arbeitslosigkeit erhalten
Wenn der Versicherte von längerer Arbeitslosigkeit betroffen ist und Arbeitslosengeld II in Anspruch nehmen muss, werden die auf den geförderten Riester-Vertrag getätigten Einzahlungen nicht als Vermögen angerechnet, müssen also nicht vor dem Sozialleistungsbezug verbraucht werden. Dem Betroffenen bleibt so der Riester-Vertrag ungemindert erhalten, anders als beispielsweise Sparguthaben, die vor dem Bezug von Sozialleistungen bis auf einen Freibetrag verbraucht werden müssen. Sollte sich im übrigen während der Ansparphase die finanzielle Situation des Versicherungsnehmers verschlechtern oder gar Überschuldung eintreten, bleibt das angesparte Kapital des Riester-Vertrags pfändungsfrei.
Optimales Angebot und Beratung erhalten
Die Riester-Rente ist wegen der staatlichen Zulagen und steuerlichen Fördermöglichkeiten eine interessante Variante der privaten Altersvorsorge. Fachkundige Beratung ist wegen der Vielzahl der Produkte und Anbieter wichtig. Informieren Sie sich in aller Ruhe und machen Sie von der Möglichkeit Gebrauch, über das Riester-Formular Ihr passendes Vergleichsangebot zu erhalten.