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Verbundene Risikolebensversicherung
Neben der Lebensversicherung, die nur für eine Person abgeschlossen wird, gibt es auch die verbundene Lebensversicherung für zwei oder mehr Personen, die sich gegenseitig absichern wollen. Dabei wird nicht für jede beteiligte Person ein eigener Vertrag abgeschlossen, sondern es kommt zu einem gemeinsamen Versicherungsvertrag, der die Beteiligten gegenseitig schützt. Ein solcher gemeinsamer Vertrag bietet einen Preisvorteil gegenüber separaten Einzelverträgen. Zum Beispiel für Geschäftspartner eines gemeinsamen Betriebes oder für Ehepartner kann die Risikolebensversicherung auf verbundene Leben sinnvoll sein, um Versicherungsschutz für den Todesfall des anderen Partners zu haben. Wenn dann einer der Partner versterben sollte, erhält der andere die vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt.